Verlustberücksichtigung bei Aktienveräußerung
In dem zugrundeliegenden Streitfall des Bundesfinanzhofs (Az. BFH VIII R 32/16) wurden Inhaber-Stammaktien zu Anschaffungskosten von ca. EUR 5.800 erworben und später zu einem Verkaufspreis von insgesamt EUR 14 an eine Sparkasse veräußert. Die Sparkasse behielt Transaktionskosten in gleicher Höhe (EUR 14) ein. Nachdem das Finanzamt die entstandenen Verluste i. H. d. Anschaffungskosten nicht anerkannt hatte, klagte der betroffene Steuerpflichtige vor dem Niedersächsischen Finanzgericht und bekam Recht. Der Bundesfinanzhof folgte der Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts. Weder sei in diesem Fall eine Verlustbescheinigung der Banken erforderlich, noch habe der Steuerpflichtige missbräuchlich gegen das Gesetz verstoßen, indem er seine Aktien mit Verlust verkauft habe.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs dürfte weitreichende Auswirkungen haben, da erstmals höchstrichterlich Verluste aufgrund des Ausfalls von Kapitalforderungen
(abgeltung-)steuerlich anerkannt worden sind. Erfreulich an der Entscheidung ist zunächst, dass der Bundesfinanzhof dem Vorwurf der Finanzverwaltung, der Steuerpflichtige habe durch die Geltendmachung von Verlusten bewusst einen Gestaltungsmissbrauch begangen, eine klare Absage erteilt hat. Positiv aus Steuerzahlersicht ist aber auch, dass künftig nicht mehr per se eine Verlustbescheinigung der Banken erforderlich ist, um Verluste steuerlich geltend machen zu können. Weitere Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Behandlung von Verlusten unter dem Regime der Abgeltungsteuer sind allerdings noch ungeklärt. Betroffene Steuerpflichtige sollten sich in entsprechenden Fällen daher an ihren fachlichen Beistand wenden und mit diesem die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen ablehnende Steuerbescheide besprechen.
Dr. Herbert Buschkühle ist Rechtsanwalt/Steuerberater/Notar/ Fachanwalt für Steuerrecht/Fachanwalt für Erbrecht bei der PKF WMS Rechtsanwälte Steuerberater Dr. Stein & Dr. Buschkühle PartG mbB, Kooperationspartner der PKF WMS Bruns-Coppenrath & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberater Rechtsanwälte (Mitgliedsunternehmen des PKF-Netzwerkes).