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PKF WMS MED Steuerinfo 03/2021

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 hat der Gesetzgeber „auf den letzten Metern“ eine Reihe steuerrechtlicher Änderungen beschlossen, von denen wir Ihnen eine kleine Auswahl vorstellen. Darüber hinaus gehen wir der Frage nach, ob eine Gastärztin ein Stipendium aus ihrem Heimatstaat versteuern muss. Der Steuertipp beleuchtet eine gesetzliche Neuregelung zum Zusätzlichkeitserfordernis bei begünstigten Bar- oder Sachbezügen.

In dieser Ausgabe

  • Gesetzgebung: Welche Änderungen hat  das Jahressteuergesetz 2020 gebracht?
  • Gastärztin: Muss ein Stipendium aus dem Heimatland versteuert werden?
  • Zuschlagsteuer: Für rund 90 % der Steuerzahler ist der „Soli“ Geschichte
  • Corona-Krise: Steuerbefreiung für Impfstoffe und Testkits
  • Atemstillstand: Operateur und Anästhesistin sind gemeinsam verantwortlich
  • Fixierung: Ist die Eins-zu-eins-Betreuung eines untergebrachten Kindes erforderlich?
  • Entstellung: Oberarmstraffung kann ausnahmsweise Kassenleistung sein
  • Steuertipp: Zusätzlichkeitserfordernis bei begünstigten Bar- oder Sachbezügen
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