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Die Wesentlichkeitsanalyse als erste Hürde in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Durch die CSR-Richtlinie werden große Kapital- und Personenhandelsgesellschaften zukünftig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Daher stehen viele Unternehmen aktuell vor der großen Hürde der Wesentlichkeitsanalyse – dem ersten Step der Berichterstattung. Hintergrund des Ganzen ist, dass nicht über alle Angabepflichten der ESRS, den europäischen Berichtsstandards, berichtet werden muss. Durch die Wesentlichkeitsanalyse soll herausgestellt werden, welche Nachhaltigkeitsaspekte im Unternehmen von besonderer Relevanz sind und daher im Nachhaltigkeitsbericht dargestellt werden müssen.

Dabei wird zwischen zwei Wirkungsrichtungen unterschieden: Die Inside-Out-Perspektive stellt all jene Auswirkungen dar, die das Unternehmen auf die Umwelt oder Gesellschaft hat – positive wie negative, tatsächliche wie potenzielle. Im Gegensatz dazu konzentriert sich die Outside-In-Perspektive auf Risiken und Chancen, die durch die Umwelt oder Gesellschaft auf das Unternehmen wirken und die wiederum Effekte auf die finanzielle Situation im Unternehmen haben können.

Mit konkreten Vorgaben zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse halten die ESRS selbst sich recht bedeckt. Abhilfe kann da der Entwurf der EFRAG, der europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung, über einen Leitfaden zur Wesentlichkeit schaffen, der die Analyse in vier Prozessschritte unterteilt. Zunächst soll ein Verständnis über den Unternehmenskontext aufgebaut werden. Hierbei sollen u.a. die Aktivitäten des Unternehmens sowie Geschäftsumfeld, Wertschöpfungskette, Stakeholder und relevante Regularien analysiert werden. Anschließend sollen in Phase 2 der Analyse konkrete Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens auf Umwelt/Gesellschaft sowie vice versa ermittelt werden. Diese können von erheblichem Ausstoß von Treibhausgasen, Verletzung der Menschenrechte bis hin zu zukunftsfähigen Geschäftsmodellen wie Solarenergie reichen. In Phase 3 erfolgt die Beurteilung der Auswirkungen, Risiken und Chancen dahingehend, ob sie im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung als wesentlich anzusehen sind. Sie werden hierzu anhand verschiedener Kriterien wie Schweregrad und ggf. Eintrittswahrscheinlichkeit sowie individuell festgelegter Schwellenwerte bewertet. Zuletzt erfolgt in Phase 4 die Berichterstattung über die ermittelten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie das Verfahren der Wesentlichkeitsanalyse an sich.

Der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse kann durchaus sehr komplex, intensiv und zeitaufwendig sein und stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Wir stehen Ihnen bei dieser Aufgabe beratend und unterstützend zur Seite.

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