In Deutschland wird die Vermögensteuer seit dem Jahr 1997 nicht mehr erhoben. Es gilt dennoch: Der Aufbau, Erhalt und Verzehr von Vermögen wird maßgeblich durch die Besteuerung der laufenden Erträge beeinflusst. Durch effiziente steuerliche Planung kann die reale Rendite Ihrer Investments nachhaltig gesteigert werden, was vor allem in Zeiten von gestiegener Inflation von Bedeutung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Investments im Privat- oder Betriebsvermögen tätigen bzw. halten.
Sie möchten investieren?
Als Investorin oder Investor profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise im Bereich der Bilanzierung und Bewertung sowie Besteuerung Ihrer Assets beispielsweise bei
dem Handel von börsengelisteten Wertpapieren (Aktien, Fonds, Anleihen usw.)
dem Erwerb und der Veräußerung von privaten Unternehmensbeteiligungen,
dem Ein- und Ausstieg in/aus Private Equity Fonds oder Venture Capital Fonds,
der Finanzierung von Start-Ups durch z.B. Wandeldarlehen
dem Handel und der Vermietung von Immobilien sowie
dem Handel und dem Einsatz von Krypto-Assets.
Darüber hinaus setzen wir in zahlreichen Fällen erfolgreich Holding-Strukturen auf und um, wenn Sie ein operatives Unternehmen führen und die erwirtschafteten Gewinne aufgrund der Abschirmung vom operativen Risiko in einer separaten Holding-Gesellschaft (zumeist Kapitalgesellschaft – auch als Personengesellschaft möglich) investiert werden sollen. In Abhängigkeit der Anlagestrategie kann die Nutzung einer Holding-Struktur zu erheblichen Rendite-Vorteilen führen. Diese basieren im Vergleich zum Privatvermögen auf günstigeren Steuersätzen sowohl bei Ausschüttungen aus der operativen Gesellschaft in die Holding-Gesellschaft als auch bei laufenden Erträgen verschiedener Assets, z.B. Aktien(-Fonds), auf Holding-Ebene. Übrigens: Umsetzen lässt sich eine solche Struktur unabhängig davon, ob Ihr operatives Geschäft in der Rechtsform einer Kapital- oder Personengesellschaft organisiert ist.
Sie verwalten Vermögen?
Als Vermögensverwalter/-in können Sie die Rendite Ihrer Anlagestrategien steigern, wenn Sie die steuerliche Situation Ihrer Mandate in die Gesamtbetrachtung einbeziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Beratung der oben angeführten Investment-Cases.
Was können Sie von uns erwarten?
An erster Stelle steht die festgelegte Anlagestrategie (eine Anlageberatung führen wir aufgrund gesetzlicher Einschränkungen als Steuerberater nicht durch).
Anschließend prüfen wir, zu welchen steuerlichen Folgen diese Anlagestrategie führt und ob steuerliches Optimierungspotenzial realisiert werden kann. Dabei beziehen wir stets den gesamten Anlagehorizont ein und denken ganzheitlich. In vielen Fällen stellt sich eine Holding-Struktur als insgesamt vorteilhaft heraus, z.B. aufgrund von Steuerstundungseffekten oder der Haftungsbegrenzung.
Unterjährig übernehmen wir die (Wertpapier-)Buchführung. In Abhängigkeit der genutzten Banken/Brokern ist dies bereits jetzt schon voll automatisiert möglich. Dabei erweitern wir unsere technischen Möglichkeiten der automatisierten (Wertpapier-)Buchführung fortlaufend.
Bei der Jahresabschlusserstellung legen wir einen Fokus auf (investment-)steuerrechtliche Vergünstigungen, die korrekte Bewertung Ihrer Unternehmensbeteiligungen sowie mögliches Optimierungspotenzial in Bezug auf Ihre Vermietungseinkünfte.
Wir beraten Sie auch gerne bei laufenden steuerlichen Fragestellungen in Bezug auf Wertpapier-, Unternehmensbeteiligungs- oder Immobilieninvestments.
Zur Abrundung unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes vernetzen wir Sie mit den verschiedenen Disziplinen in unserem Haus. Hierzu zählen Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte inkl. Notar, Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater sowie IT-Beraterinnen und IT-Berater.