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03.02.2026
von Benedikt Imbusch

Potenziale und Herausforderungen für den Mittelstand

Nach einer Phase schwachen Wirtschafts­wachstums hat die Bundesregierung mit dem sogenannten „Wachstumsbooster“ ein steuerliches Investitions­sofortprogramm verabschiedet, das am 26. Juni 2025 vom Bundestag beschlossen und am 11. Juli 2025 vom Bundesrat bestätigt wurde. Ziel des Reformpakets ist es, Investitionen anzukurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu sichern. Doch wie groß sind die Chancen wirklich? Und wo liegen die Herausforderungen bei der Umsetzung der Maßnahmen?

 

Die zentralen Maßnahmen im Überblick:

  1. Degressive Abschreibungen („Super-Abschreibungen“): Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft bzw. hergestellt wurden, gilt bis zum 31. Dezember 2027 eine degressive Abschreibung von bis zu 30% im ersten Jahr. Hierdurch soll Unternehmen eine schnellere steuerliche Entlastung ermöglicht und ihnen dadurch entsprechende Liquiditätsvorteile verschafft werden. 

  2. Steuerliche Entlastungen: Ab dem Jahr 2028 wird der Körperschaftsteuersatz jährlich um einen Prozentpunkt reduziert, sodass er von derzeit 15% bis zum Jahr 2032 auf 10% sinkt. Zusätzlich wird der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen in drei Stufen von 28,25% auf bis zu 25% ab 2032 abgesenkt. Diese Maßnahmen sollen die Steuerlast der in Deutschland ansässigen Unternehmen nachhaltig senken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit damit verbessern.

  3. Investitionsbooster für E-Mobilität: Ergänzend zu Punkt 1 gilt für Elektrofahrzeuge die Sonderregelung, dass Unternehmen im Anschaffungsjahr eine Abschreibung von 75% des Kaufpreises vornehmen können bei einem Abschreibungszeitraum von sechs Jahren. Mit dieser Maßnahme soll die Umstellung auf klimafreundliche Mobilität beschleunigt und Investitionen in Elektrofahrzeuge besonders attraktiv gestaltet werden. Zusätzlich wird die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Behandlung von Dienstwagen von bisher 70.000 € auf 100.000 € angehoben. 

  4. Forschungsförderung und Digitalisierung: Die Forschungszulage wird ausgeweitet, indem die Bemessungsgrenze auf 12 Millionen € erhöht und um einen Gemeinkostenzuschlag von 20% ergänzt wird. Für digitale Wirtschaftsgüter (Software etc.) gilt zudem eine Sonderabschreibung von 50% im Anschaffungsjahr, was einen gezielten Impuls für die digitale Transformation darstellt.

     

Herausforderungen

Trotz der positiven Effekte, die mit der Umsetzung grundsätzlich einhergehen, bestehen auch Herausforderungen im Zusammenhang mit den zuvor genannten Maßnahmen. So gelten die erhöhten Abschreibungen nur bis zum Ende des Jahres 2027, sodass Unternehmen geplante Investitionen ggf. strategisch vorziehen müssen, um die Vorteile optimal zu nutzen. Die Anwendung der neuen Regelungen erfordert zudem steuerliches Know-how, was die Komplexität bei der Umsetzung der Maßnahmen erhöhen kann. Unternehmen mit schwacher Ertragslage profitieren zudem eher weniger, da Abschreibungen lediglich bei steuerpflichtigen Gewinnen wirken. Schließlich entfaltet die schrittweise Steuerentlastung ab 2028 ihre Wirkung erst mittelfristig, was für akut belastete Betriebe lediglich mit begrenzten Effekten verbunden ist.

 

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Aus den zuvor genannten Maßnahmen und damit einhergehenden Herausforderungen bilden sich folgende Handlungsempfehlungen ab:

  • Unternehmen sollten ihre für die nächsten Jahre geplanten Anschaffungen für bewegliche Wirtschaftsgüter prüfen und, sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll, in den Zeitraum bis zum Ende des Jahres 2027 vorziehen. So können die sich durch die Maßnahmen bietenden Abschreibungsvorteile und damit verbundenen Steuervorteile voll ausgeschöpft werden.

  • Die neuen Regelungen, die mit den zuvor genannten Maßnahmen einhergehen, sind komplex und erfordern fundiertes Fachwissen. Eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Steuerberaterinnen ist entscheidend, um die sich bietenden steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und ggf. auch Steuervorauszahlungen anzupassen.

  • Mit der erhöhten Forschungszulage können Innovationsprojekte deutlich besser gefördert werden. Unternehmen sollten prüfen, welche der von ihnen geplanten Vorhaben förderfähig sind, und daraufhin frühzeitig die erforderlichen Anträge stellen. Wichtig hierbei ist eine saubere und lückenlose Dokumentation der F&E-Prozesse, welche eine der Grundvoraussetzungen für eine rechtssichere Beantragung von entsprechenden Zulagen ist.

  • Die schrittweise Senkung der Körperschaft- und Thesaurierungssteuersätze eröffnet neue Spielräume für die Finanzplanung. Unternehmen sollten diese Entwicklung sowie die daraus resultieren Liquiditätsvorteile entsprechend in ihre Unternehmens- und Finanzplanung einbeziehen.

 

Fazit:
Insbesondere mittelständische Unternehmen können vom Wachstumsbooster der Bundesregierung profitieren. So kann dieser kurzfristige Liquiditätsvorteile bei langfristigen Steuerentlastungen bieten. Gleichzeitig sind für eine optimale Nutzung der mit sich bringenden Chancen auch eine vorausschauende (Unternehmens-)Planung sowie eine professionelle (steuerliche) Beratung erforderlich.

 

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