Sandra Heinrich
Sandra Heinrich ist insbesondere im Bereich des Erbrechts tätig. Sie berät und vertritt bei Konflikten rund um die Erbschaft etwa bei Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüchen oder im Erbscheinsverfahren. Ferner prüft und gestaltet sie z.B. Testamente, Erbauseinandersetzungsverträge, Erbteilsübertragungsverträge oder Pflichtteilsverzichte.
Nachdem Sandra Heinrich bereits im Referendariat verschiedene Stationen bei einer weltweit führenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft u.a. in New York (USA) absolvierte, nahm sie nach dem 2. Staatsexamen im Jahr 2004 ihre mehrjährige Tätigkeit in der Steuerabteilung einer "Big Four" Gesellschaft im Bereich Business Tax/ Private Client Services auf, seit 2008 auch als Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht. Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der PKF WMS im Jahr 2021 arbeitete Sandra Heinrich in der Rechtsabteilung einer mittelständischen Steuerberatungs- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wo sie insbesondere in den Bereichen des Erbrechts, Handels- und Gesellschaftsrechts, sowie im angrenzenden Schnittstellenbereich des Steuer- und Steuerstrafrechts beratend und vertretend tätig war.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Beratung vor und nach dem Erbfall
- Begleitung von (streitigen) Erbauseinandersetzungen
- Prüfung und Beratung bei Pflichtteilsansprüchen
- Gestaltung letztwilliger Verfügungen
- Vertragsgestaltungen - insbesondere im erbrechtlichen Zusammenhang -
- Vorbereitung notarfertiger Urkunden
- Tätigkeiten im Bereich des Steuer- und Gesellschaftsrechts