Dr. Philipp Ortmann berät insbesondere mittelständische Mandanten und Familienunternehmen in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Schwerpunktmäßig begleitet er Unternehmensumstrukturierungen und berät bei der Unternehmensnachfolge und bei Unternehmenstransaktionen. Zudem berät er in immobilienrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Fragen des internationalen Privatrechts.

Dr. Philipp Ortmann hat von 2012 bis 2017 an der Universität Osnabrück Rechtswissenschaften mit gesellschaftsrechtlichem Schwerpunkt studiert und dabei eine Fachspezifische Fremdsprachenausbildung, Englisch (US-amerikanisches Recht) absolviert. Von 2017 bis 2019 leistete er sein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg mit Station u.a. in einer auf Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei in San Diego, USA, ab. Nach dem Beginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der PKF WMS im Jahr 2020 promovierte Dr. Philipp Ortmann berufsbegleitend zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema. Seit 2024 ist er zudem als Lehrbeauftragter der Universität Osnabrück für die Vorlesung Konzern- und Umwandlungsrecht tätig.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • gesellschaftsrechtliche Beratung
  • zivilrechtliche Beratung bei Umstrukturierungen, im Rahmen der Unternehmensnachfolgeplanung und bei Unternehmenstransaktionen
  • Konzernrecht
  • Immobilienrecht
  • internationale Sachverhalte und internationales Privatrecht