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04.05.2026

Ausgabe 05|2026

Wertsteigerungen aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens sind als privater Veräußerungsgewinn zu versteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt (bei Grundstücken beträgt die Frist zehn Jahre). Davon ausgenommen sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs, so dass zum Beispiel der (gewinnbringende) Verkauf eines privaten Pkw auch innerhalb der Jahresfrist keinen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn auslöst. 

Laut Bundesfinanzhof ist auch der Gewinn bzw. Verlust aus dem Verkauf teurer Wirtschaftsgüter des Alltagsgebrauchs (hier: ein Wohnmobil für ca. 323.000 €) nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu besteuern. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind Wirtschaftsgüter, die objektiv betrachtet vorrangig zur Nutzung angeschafft sind und dem Wertverzehr unterliegen oder kein Wertsteigerungspotential aufweisen. Eine tägliche Nutzung oder eine ausschließliche Selbstnutzung ist nicht erforderlich.

Ihre Ansprechpartner

Inga Heins

Partnerin, Geschäftsführerin, Steuerberaterin

Lars Hanekamp

Steuerberater

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