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10.12.2025

Nach monatelangen Verhandlungen steht eine vorläufige Einigung zur CSRD: Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro Umsatz berichtspflichtig sein. Gleichzeitig wurden die ESRS deutlich verschlankt. Die finale Abstimmung wird noch im Dezember erwartet.

Nach Monaten intensiver Diskussionen über die weitere Ausgestaltung der CSRD war es gestern so weit: Europäische Kommission, Rat und Parlament haben sich vorläufig auf eine neue Grenze für die Nachhaltigkeitsberichtspflicht geeinigt. Künftig sollen Unternehmen über ESG berichten, die die Größenkriterien 1.000 Mitarbeitende UND 450 Millionen Euro Umsatzerlöse aufweisen. Im Vergleich zum ursprünglichen Anwenderkreis, basierend auf den Größenkriterien für ein großes Unternehmen nach HGB, wird damit eine weitreichende Reduzierung der berichtspflichtigen Unternehmen erzielt. 

Rückblick: 

2023 wurde mit der CSRD die Nachhaltigkeitsberichtspflicht für große Unternehmen gem. der Größenkriterien des HGB verabschiedet. Damit waren Unternehmen mit 250 Mitarbeitenden, 25 Mio. Euro Bilanzsumme und 50 Mio. Euro Umsatzerlösen (2 von 3 Kriterien erfüllt) verpflichtet, ab 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Der Omnibus-Entwurf im Februar 2025 zeichnete bereits ab, dass der Anwenderkreis reduziert werden sollte. Zunächst wurde vorgeschlagen, 1.000 Mitarbeitende und 25 Mio. Euro Bilanzsumme oder 50 Mio. Euro Umsatzerlöse als Grenze für die Berichtspflicht zu nutzen. Im weiteren Verlauf des Jahres 2025 haben die Europäische Kommission, Rat und Parlament Ihre Standpunkte festgelegt, wobei auch Grenzen von 1.750 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro Umsatzerlösen gefordert wurden. Letztlich haben nun die Trilogverhandlungen zu einer vorläufigen Einigung geführt. 

Zeitliche Verschiebung: 

Ebenfalls im Omnibus-Entwurf angestoßen wurde die zeitliche Verschiebung der Erstanwendung der Welle-2-Unternehmen (urspr. große Unternehmen nach HGB). Anders als der Anwenderkreis wurde diese Änderung bereits sehr kurzfristig umgesetzt und verabschiedet. Somit war bereits im Sommer 2025 offiziell klar, dass die Welle-2-Unternehmen frühestens ab 2027 statt 2025 einer Berichtspflicht unterliegen würden. 

Neue ESRS an Europäische Kommission übergeben: 

Der Omnibus-Entwurf im Februar 2025 sah neben der Reduzierung der berichtspflichtigen Unternehmen auch eine Anpassung des Rahmenwerkes – der ESRS – vor. Daraufhin hat sich die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) ihrer Aufgabe angenommen, die ESRS zu verschlanken. Anfang Dezember erfolgte die Übergabe der neu entworfenen ESRS an die Europäische Kommission. Freiwillige Angaben wurden weitestgehend gestrichen, qualitative Angaben reduziert, sodass der Fokus auf quantitativen Angaben liegen soll. Das Konstrukt der vorgeschalteten Wesentlichkeitsanalyse bleibt bestehen – wenn auch nun verschlankt und konkretisierend. 

Next Steps: 

Die offizielle Abstimmung zum Beschluss soll im weiteren Verlauf des Dezembers erfolgen.  Anschließend muss die Textfassung der CSRD entsprechend abgeändert werden. Erst dann wird die lang ersehnte Rechtssicherheit geschaffen.  

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