Gelder unbemerkt vom Fiskus ins Ausland zu transferieren, wird immer schwieriger. Mittlerweile tauschen 118 Staaten - darunter auch Deutschland - ihre Informationen über Finanzkonten einmal jährlich untereinander aus, um Steuerhinterziehung weltweit besser bekämpfen zu können. Grundlage hierfür ist das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz.
Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die Staatenaustauschliste 2026 veröffentlicht. Danach nehmen neben sämtlichen EU-Mitgliedstaaten auch Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino und die Türkei am Austausch teil. Auch Länder wie die Bahamas, Guernsey, die Kaimaninseln, Panama, die Seychellen und Zypern sind in der Liste enthalten und melden Kontodaten an Deutschland.
| Hinweis: Insbesondere müssen die Finanzinstitute Kontonummer, Kontosaldo sowie Name, Adresse, Steuer-ID, steuerlichen Wohnsitz und Geburtsdatum melden. |
Die deutschen Finanzinstitute übermitteln ihre Daten zunächst an das Bundeszentralamt für Steuern, anschließend folgt von dort der elektronische Austausch mit anderen Staaten. Dadurch erhalten die jeweiligen Behörden aller gelisteten Staaten Informationen über mögliche Konten und Transaktionen im Ausland.
| Hinweis: Wer dem Fiskus bislang steuerpflichtige Auslandseinkünfte verschwiegen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Selbstanzeige ein Strafverfahren verhindern. Nutzen Sie dazu unser Beratungsangebot, da eine Selbstanzeige bestimmte Anforderungen erfüllen muss. |