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02.04.2026

Ausgabe 04|2026

Ursprünglich war geplant, dass elektronische Steuerbescheide bereits ab dem 01.01.2026 zur Regel werden sollten und Papier die Ausnahme werden sollte. Der Gesetzgeber hat die Neuregelungen jedoch erst ab dem 01.01.2027 beschlossen, so dass Steuerzahler ihre Bescheide 2026 weiterhin in Papierform erhalten, sofern sie beim Finanzamt nicht ausdrücklich in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt haben. Wer keine digitale Bekanntgabe wünscht, hat nun bis Ende 2026 Zeit, um sein Widerspruchsrecht auszuüben.

Ihre Ansprechpartner

Inga Heins

Partnerin, Geschäftsführerin, Steuerberaterin

Lars Hanekamp

Steuerberater

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