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02.04.2026
von PKF WMS MED Steuerinfo

Ausgabe 04|2026

Rund 4,4 Mio. Privathaushalte beschäftigen hier zulande Haushaltshilfen, von denen aber nur 275.000 bei der Minijob-Zentrale angemeldet sind. Das Institut der deutschen Wirtschaft geht davon aus, dass neun von zehn Minijobbern schwarzarbeiten. In einer repräsentativen Umfrage hat das Institut bei den Privathaushalten nach den Gründen für die illegale Beschäftigung gefragt. Das Ergebnis: Viele glauben, dass sie gar keine Schwarzarbeit beauftragen, sondern nur steuerfreie Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen. Das ist aber nicht korrekt. Gelegentliche Unterstützung im Haushalt kann zwar als Nachbarschaftshilfe unversteuert bleiben. Bei regelmäßiger, bezahlter Unterstützung handelt es sich aber um eine illegale Beschäftigung.

Viele der Befragten gaben zudem an, dass sie ei ne legale Beschäftigung gegenüber einer illegalen Beschäftigung für zu teuer halten. Auch dieses Argument lässt sich häufig entkräften, denn Privathaushalte zahlen für angemeldete Minijobber im Regelfall nur Abgaben von 14,62 % auf den Lohn des Minijobbers. Im Gegenzug gewährt der Fiskus dem Arbeitgeber bei einem legalen Minijob einen Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen von 20 % des Lohns (maximal 510 € pro Jahr), der von der Einkommensteuer abgezogen wird, so dass die Steuerersparnis oft sogar höher ausfällt als die Abgabenlast. Weiterer Vorteil einer legalen Beschäftigung: Wenn der Haushaltshilfe bei der Arbeit etwas zustößt, springt die Unfallversicherung ein. Der Auftraggeber muss bei einer legalen Beschäftigung also keine Haftung befürchten. 

Hinweis: Eine Anmeldung bei der Minijob Zentrale ist einfach und unkompliziert.

Ihre Ansprechpartner

Inga Heins

Partnerin, Geschäftsführerin, Steuerberaterin

Lars Hanekamp

Steuerberater

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