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04.05.2026
von PKF WMS MED Steuerinfo

Ausgabe 05|2026

Seit den letzten Jahren entstehen immer mehr Genossenschaften, deren Mitglieder (fast) ausschließlich Familienangehörige sind. Auffällig ist, dass sie regelmäßig Aufwendungen tätigen, die der privaten Lebensführung ihrer Mitglieder zumindest zugutekommen. Die Investitionen reichen von Fahrzeugen und Wochenendausflügen über Urlaubsreisen und Restaurantbesuche bis hin zu Haustieren, Sportbooten oder Bauprojekten wie Garagen, Saunen und Swimmingpools. Die Beteiligten argumentieren, diese Aufwendungen seien als Betriebsausgaben abzugsfähig, da sie der Förderung der Mitglieder dienen. Folglich sei auch die Vorsteuer in voller Höhe abzugsfähig. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich zur steuerrechtlichen Behandlung von Familiengenossenschaften wie folgt geäußert:

Auch bei Genossenschaften gelten hinsichtlich der Körperschaftsteuer die Grundsätze zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Danach sind Aufwendungen für die private Lebensführung der Mitglieder als vGA einzustufen. Die Förderung der Mitglieder muss „durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb“ erfolgen. Reine - selbst satzungsgemäße - Vermögenszuwendungen, die die Genossenschaft schwächen oder Mitgliedern private Vorteile verschaffen, erfüllen diesen Tatbestand nicht. Ordentliche und gewissenhafte Geschäftsführer würden solche Leistungen nicht gewähren.

Leistungen, die ausschließlich der privaten Lebensführung dienen, fallen in den unternehmensfremden Bereich und sind nicht vorsteuerabzugsfähig. Maßgeblich ist nicht die Satzung der Genossenschaft, sondern ob die Leistung für eine unternehmerische Tätigkeit bezogen wird.

Hinweis: Das Modell Familiengenossenschaft verfolgt das Ziel, private Ausgaben dem betrieblichen Bereich zuzuordnen und damit von der Steuer abzusetzen. Die Finanzämter und die Finanzgerichte beurteilen diese Form der Steuergestaltung sehr kritisch. Auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung steht im Raum. Nutzen Sie unser Beratungsangebot hinsichtlich dieser Risiken!

Ihre Ansprechpartner

Inga Heins

Partnerin, Geschäftsführerin, Steuerberaterin

Lars Hanekamp

Steuerberater

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