Der Grund des beschränkten Zugriffs besteht darin, dass die Banken die Kontoauszüge nur für eine begrenzte Zeit in den Kundenpostfächern zur Verfügung stellen. Je Institut variieren die Bereitstellungszeiten von 90 bis 365 (oder im Einzelfall auch mehr) Tagen. Zwar sind Banken nach dem HGB verpflichtet, Dokumente für zehn Jahre zu archivieren. Möchte ein Kunde aber alte Kontoauszüge nachträglich ausgestellt haben, ist dieser Prozess nicht nur zeitaufwendig, sondern auch mit Gebühren verbunden – einzelne Kontoauszüge werden mit 4 € bis 15 € berechnet. Spätestens bei der Steuererklärung kann dies zum Problem werden, wenn das Finanzamt einen Zahlungsnachweis einfordert. Auch Privatpersonen sollten daher ihre Kontoauszüge mindestens sechs Jahre aufbewahren, besser noch zehn Jahre.
Empfehlung: Bankkunden sind daher gut beraten, wenn sie ihre Kontoauszüge monatlich ausdrucken oder zumindest digital in einem Ordner speichern bzw. archivieren, so dass sie zur späteren Durchsicht, zum Ausdruck oder zum digitalen Versand zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen.