Eine ausreichende ärztliche Personalausstattung in Krankenhäusern ist nach Einschätzung der Bundesregierung essentiell für die Behandlungsqualität von Patienten und zum Schutz des Personals vor Überlastung. Daher seien Kliniken dazu verpflichtet, eine bedarfsgerechte ärztliche Personalausstattung sicherzustellen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion.
Es liege in der Verantwortung der Krankenhäuser, diese gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, wobei sie im eigenen Ermessen Vorkehrungen zu treffen hätten, um der Verpflichtung nachzukommen. Die Leistungen der Krankenhäuser werden den Angaben zufolge künftig in Leistungsgruppen eingeteilt, für die Mindestanforderungen gelten. Demnach werden unter anderem explizite Vorgaben für die Qualifikation und die Verfügbarkeit des Personals festgelegt.
Die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden können einem Krankenhausstandort eine bestimmte Leistungsgruppe zuweisen (Ermessensentscheidung). Voraussetzung dafür ist, dass an dem Standort die Qualitätskriterien der jeweiligen Leistungsgruppe erfüllt sind und die adäquate technische Ausstattung sowie das fachärztliche und pflegerische Personal für diese Behandlung vorgehalten wird.