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01.10.2026

Ausgabe 10|2026

Nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums haben Eltern eines volljährigen Kindes nur dann noch einen Kindergeldanspruch, wenn es keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgeht (Erwerbstätigkeitsprüfung). Gute Nachrichten kommen jetzt vom Bundesfinanzhof (BFH): Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung kindergeldrechtlich nicht als erstmalige Berufsausbildung, weil sie weniger als ein Jahr dauert. Kindergeld kann daher nach Ausbildungsabschluss fortgezahlt werden, wenn das Kind danach auf eine Folgeausbildung wartet und währenddessen einem zeitintensiven Job nachgeht.

Geklagt hatten die Eltern einer volljährigen Tochter, die nach ihrem Abitur eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin absolviert hatte. Danach arbeitete sie drei Monate als Rettungssanitäterin (mehr als 20 Wochenstunden), bis sie schließlich eine weitere Ausbildung als Notfallsanitäterin begann. Nach Ansicht der Familienkasse hatten die Eltern in der Zeit zwischen beiden Ausbildungen keinen Kindergeldanspruch, weil die Erwerbstätigkeit zeitlich zu umfassend war. Laut BFH ist jedoch für Erstausbildungen grundsätzlich eine Mindestausbildungsdauer von einem Jahr erforderlich. Dieses Kriterium erfüllt die landesrechtlich geregelte, in Vollzeitform nur etwa drei Monate dauernde Ausbildung zum Rettungssanitäter nicht.

Hinweis: Die Dauer der Ausbildung zum Rettungssanitäter ist mit 520 Stunden vergleichsweise kurz. Ihr erfolgreicher Abschluss verhindert also nicht die Zahlung von Kindergeld, selbst wenn das volljährige Kind anschließend regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche als Rettungssanitäter arbeitet. Wichtig ist, dass es während dieser Zeit parallel einer weiteren Ausbildung nachgeht, sich in einer höchstens viermonatigen Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet oder eine Folgeausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen kann.

Ihre Ansprechpartner

Inga Heins

Partnerin, Geschäftsführerin, Steuerberaterin

Lars Hanekamp

Steuerberater

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