Um den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu lindern, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen vorgelegt. Unter anderem Ärzte, Zahnärzte und Hebammen sollen ihre Qualifikationen künftig schneller anerkennen lassen können. Anstelle der aufwendigen Gleichwertigkeitsprüfung soll die Kenntnisprüfung zum Regelfall werden. In bestimmten Fällen kann die Berufserlaubnis unbefristet erteilt werden. Voraussetzung bleibt der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.
Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss zeigten sich die Verbände grundsätzlich unterstützend, äußerten aber teils Bedenken hinsichtlich der Patientensicherheit. Unter anderem die Bundeszahnärztekammer betonte, dass eine bundesweit vergleichbare Prüfung auf hohem Niveau notwendig sei und Vereinfachungen nicht zu Qualifikationslücken führen dürften. Der Deutsche Hebammenverband forderte eine zentrale Stelle für Kompetenzprüfungen, um Risiken für Mütter und Neugeborene zu vermeiden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hob hervor, dass bereits heute ein Drittel der Ärzte in Kliniken nichtdeutscher Herkunft sei. Dieses Personal stelle trotz höheren Einarbeitungsaufwands eine Bereicherung für Patienten und Teams dar.
| Hinweis: Mit der Reform sollen bürokratische Hürden abgebaut und Verwaltungskosten eingespart werden. Insgesamt genießt die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren breite Unterstützung, während Patientensicherheit und Qualität der Ausbildung weiterhin zentrale Anliegen bleiben. |