springe zum Hauptinhalt

01.06.2026
von PKF WMS MED Steuerinfo

Ausgabe 06|2026

In Deutschland ist der Anteil ausländischer Ärzte in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2024 besaßen 13 % aller Mediziner (rund 64.000 Personen) keine deutsche Staatsangehörigkeit. Zehn Jahre zuvor lag dieser Anteil bei nur 7 % bzw. 30.000 Personen. Betrachtet man die gesamte Zuwanderung unabhängig vom Zehnjahreszeitraum und einer möglicherweise zwischenzeitlich erworbenen Staatsangehörigkeit, ergibt sich folgendes Bild: Insgesamt arbeiteten 121.000 aus dem Ausland zugewanderte Ärzte 2024 in Deutschland, was knapp einem Viertel der gesamten Ärzteschaft entspricht.

Die Zuwanderung wirkt sich deutlich auf die Altersstruktur aus: Fast die Hälfte (49 %) der ausländischen Ärzte ist jünger als 35 Jahre, während der Anteil junger deutscher Ärzte nur bei 18 % liegt. Insgesamt ist die Ärzteschaft zwischen 2014 und 2024 um etwa ein Fünftel auf rund 497.000 Berufstätige gewachsen, von denen 31 % bereits 55 Jahre oder älter sind. Der demografische Wandel macht die Integration junger ausländischer Mediziner besonders wichtig, um drohende Fachkräfteengpässe abzufedern.

Im Jahr 2024 wurden rund 7.000 medizinische Abschlüsse aus dem Ausland anerkannt - darunter diejenigen von rund 1.400 deutschen Medizinern, die ihr Studium im Ausland absolviert hatten, sowie von knapp 800 syrischen Ärzten. In der Zahnmedizin wurden knapp 700 Abschlüsse anerkannt, darunter waren etwa 300 Deutsche und etwa 100 Syrer.

Nicht zuletzt wählen deutsche Studierende ausländische Universitäten, um die Knappheit der Studienplätze sowie die Zulassungsbeschränkungen in Deutschland zu umgehen. Rund 2.600 Deutsche absolvierten im Studienjahr 2023/2024 ein Humanmedizinstudium in Österreich und etwa 1.900 in Ungarn. Auch in der Zahnmedizin entschieden sich viele für Hochschulstandorte in Österreich (500) und Ungarn (300).

Hinweis: Soweit die Voraussetzungen für eine antragslose Auszahlung des Kindergeldes nicht erfüllt sind, werden die Eltern auch zukünftig nach der Geburt separat angeschrieben. Wenn der Familienkasse einzelne Daten (z.B. zu einer inländischen Erwerbstätigkeit bei Selbständigen) nicht bekannt sind, können diese Angaben auch weiterhin im vorausgefüllten Antrag ergänzt werden.

Ihre Ansprechpartner

Inga Heins

Partnerin, Geschäftsführerin, Steuerberaterin

Lars Hanekamp

Steuerberater

zurück