Die Bundesregierung fördert die E-Mobilität rückwirkend ab dem 01.01.2026 mit neuen Kaufprämien. Je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp gibt es bei Kauf oder Leasing zwischen 1.500 € und 6.000 €. Die Einkommensobergrenze für die staatliche Förderung liegt bei 80.000 € brutto pro Haushalt. Pro Kind steigt diese Grenze um 5.000 € (für bis zu zwei Kinder). Jeder Kauf eines neuen E-Autos wird mit mindestens 3.000 € gefördert, jeder Kauf eines Neufahrzeugs mit Plug-in-Hybrid-Antrieb oder Range-Extender (sofern er bestimmte CO2-Anforderungen erfüllt) mit mindestens 1.500 €.
Der Fördertopf ist mit 3 Mrd. € gefüllt und soll geschätzt für 800.000 Fahrzeuge reichen. Die Internetplattform, über die ein Förderantrag gestellt werden kann, wird voraussichtlich im Mai 2026 verfügbar sein. Ungeachtet dessen gilt die Förderung rückwirkend für Autos, die bereits Anfang des Jahres 2026 zugelassen worden sind.
Hinweis: Die soziale Staffelung der Förderung knüpft an das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen an. Setzen Sie daher auf unsere Expertise, wenn es um die Ermittlung dieser Rechengröße geht!