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01.09.2026

Ausgabe 09|2026

Wenn Sie erben, wird der Wert des Nachlasses ermittelt und auf dieser Grundlage die Erbschaftsteuer festgesetzt. Auch wenn Sie nicht direkt einen Geldbetrag, sondern eine Versicherungsleistung erhalten, unterliegt diese der Erbschaftsteuer. Solche Hinterbliebenenleistungen werden bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer ebenfalls berücksichtigt. Sofern Sie mit dem Erblasser verheiratet waren, wird der Anspruch aus der Versicherung von der Erbschaftsteuer verschont. Ob die Steuerbefreiung auch für nichteheliche Lebensgefährten gilt, hat das Finanzgericht München (FG) entschieden.

Die Klägerin war die nichteheliche Lebensgefährtin des Erblassers. Sie erhielt nach seinem Tod eine Hinterbliebenenleistung von 213.402 € aus einer Direktversicherung. Das Finanzamt unterwarf die Zahlung der Erbschaftsteuer. Da die Klägerin der Steuerklasse III angehörte, wurde nur der Freibetrag von 20.000 € berücksichtigt. Auf den verbleibenden Erwerb wurde ein Steuersatz von 30 % erhoben. Darüber hinaus wurde die Versicherungsleistung auch im Rahmen der Einkommensteuer berücksichtigt. Um die hieraus resultierende Doppelbelastung abzumildern, wurde die Erbschaftsteuer teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Hinterbliebenenleistung ist als Erwerb von Todes wegen steuerbar. Laut FG erfüllt die Klägerin als nichteheliche Lebensgefährtin nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das FG hat auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Weder die Ungleichbehandlung von Ehegatten und nichtehelichen Lebensgefährten noch eine Gesamtbelastung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer von rund 60 % verstoßen gegen das Grundgesetz. Eine feste Belastungsobergrenze gibt es nicht.

Hinweis: Nutzen Sie frühzeitig unser Beratungsangebot zu erbschaftsteuerlichen Fragestellungen, wenn es um die Versorgung Ihrer Angehörigen geht!

Ihre Ansprechpartner

Inga Heins

Partnerin, Geschäftsführerin, Steuerberaterin

Lars Hanekamp

Steuerberater

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