Eltern unterstützen ihre Kinder meistens so lange, bis diese auf eigenen Beinen stehen. Abhängig von der Berufsausbildung kann das einige Zeit in Anspruch nehmen und mitunter auch mit erheblichen Kosten verbunden sein. Beginnt das Kind ein Studium, fallen neben Unterkunfts- und Verpflegungskosten vielleicht auch noch Studiengebühren an. Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) hat entschieden, ob Eltern die Kosten eines Auslandsstudiums ihrer Tochter als außergewöhnliche Belastungen abziehen können.
Die Tochter der Kläger hatte sich nach dem Abitur erfolglos bei verschiedenen inländischen Universitäten um einen Studienplatz in Medizin beworben. Ab Oktober 2021 studierte sie an einer Universität in Kroatien. In ihrer Einkommensteuererklärung 2021 machten die Kläger die Studiengebühren in Höhe von 8.482 € als Schulgeld geltend. Da für 2021 ganzjährig Anspruch auf Kindergeld bestand, beantragten sie auch den Kinderfreibetrag. Die Studiengebühren berücksichtigte das Finanzamt nicht, wohl aber einen anteiligen Freibetrag für die auswärtige Unterbringung. Den Kinderfreibetrag berücksichtigte es ebenfalls, da seiner Ansicht nach hierdurch sämtliche Kosten abgegolten sind.
Die Klage vor dem FG war nicht erfolgreich. Die Kosten eines Auslandsstudiums seien keine außergewöhnlichen Belastungen, weil sie den üblichen Unterhaltsaufwand nicht überstiegen. Die Freibeträge und das Kindergeld reichten nach Ansicht des Gesetzgebers aus, um den Bedarf eines auswärtig untergebrachten Studierenden zu decken. Auch habe das Finanzamt den durch die auswärtige Unterbringung entstandenen Sonderbedarf durch den anteiligen Freibetrag berücksichtigt. Ein Anspruch auf steuerliche Berücksichtigung der Studienkosten als außergewöhnliche Belastungen bestehe nicht, da der Gesetzgeber die Höhe der Freibeträge festlege und diese verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.
| Hinweis: Solange Sie Kindergeld erhalten, sind die meisten Kosten hierdurch abgegolten. Besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld, können unter Umständen weitere Kosten geltend gemacht werden. Gern erläutern wir Ihnen die Details. |