Der demografische Wandel, die wachsende Rentenlücke und die Belastungen der gesetzlichen Rentenversicherung führen dazu, dass die private Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ab dem 01.01.2027 wird mit dem Altersvorsorge-Depot ein neues Fördermodell eingeführt, das Investitionen in ETF- und Fondsanlagen unterstützt. Es stellt sich damit die Frage, für wen sich das Altersvorsorge-Depot als Alternative zum klassischen ETF-Depot lohnt und welche Vorteile es bietet. Dieser Beitrag gibt den Stand der gesetzlichen Regelungen und den amtlichen Informationen im August 2026 wieder. Einzelheiten der praktischen Produktgestaltung können sich bis zum Marktstart noch konkretisieren.
1. Was ist das Altersvorsorge-Depot (AVD)?
Das AVD ist ein staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, das den langfristigen Vermögensaufbau über Aktienfonds und ETFs unterstützen soll. Ziel des Gesetzgebers ist es, die private Altersvorsorge attraktiver zu gestalten und gleichzeitig die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten am Kapitalmarkt zu fördern.
2. Warum gibt es eine gesetzliche Regelung zum AVD?
Die Bürger:innen sollen zur eigenverantwortlichen Altersvorsorge motiviert werden und der Gesetzgeber möchte den Zugang zu renditestärkeren Kapitalmarktanlagen fördern. Bisherige Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente, die Rürup-Rente oder klassische private Rentenversicherungen standen bislang häufig wegen hoher Kosten, geringer Renditechancen oder mangelnder Transparenz in der Kritik. Das AVD soll eine Alternative bieten, indem es die Vorteile von ETF-Investments mit der staatlichen Förderung kombiniert. Die langfristige Bindung soll sicherstellen, dass die angesparten Mittel tatsächlich der Altersvorsorge dienen und nicht vorzeitig verbraucht werden.
3. Wie funktioniert das AVD?
Das Prinzip des AVD ähnelt einem klassischen Fonds-/ETF-Depot. Anleger können regelmäßig Beiträge einzahlen, die in Fonds- und ETFs investiert werden. Zusätzlich zu den Eigenbeiträgen gewährt der Staat verschiedene Zulagen:
Grundzulage: Für eigene Einzahlungen wird eine staatliche Zulage gewährt, diese beträgt 50 % auf die ersten 360 € Jahresbeitrag sowie 25 % auf die darüberhinausgehenden Beträge bis maximal 1.800 €. Die Förderung ist somit auf maximal 540 € pro Jahr begrenzt.
Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhält ein Elternteil zusätzlich für jeden selbst eingezahlten Euro 1 € Kinderzulage. Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 € wird die maximale Kinderzulage von 300 € je Kind erreicht. Zahlungen, die über 300 € hinausgehen, werden für die Kinderzulage nicht berücksichtigt.
Berufseinsteigerbonus: Wer zu Beginn des Beitrags- bzw. Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig eine zusätzliche Zulage von 200 €.
Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft, ob ein Sonderausgabenabzug der Altersvorsorgebeiträge nach § 10a EStG zu einer höheren Steuerersparnis führt als die Zulagen des AVD (relevant für Steuerpflichtige mit hohen Grenzsteuersätzen, da die Steuerersparnis mit hohem Grenzsteuersatz beim Sonderausgabenabzug steigt).
Die Eigenbeiträge und der jeweilige Zulagenanspruch können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob sich daraus über die gewährten Zulagen hinaus eine zusätzliche Steuerermäßigung ergibt. Wertsteigerungen und Erträge innerhalb des Vertrags werden während der Ansparphase nicht besteuert.
4. Besteuerung
Ein wesentlicher Unterschied zwischen AVD und ETF-Depot liegt in der steuerlichen Behandlung.
Beim klassischen ETF-Depot können laufende Ausschüttungen, Vorabpauschalen und realisierte Veräußerungsgewinne steuerpflichtig sein, soweit sie insbesondere nicht durch den Sparer-Pauschbetrag oder andere Verlustverrechnungsmöglichkeiten abgedeckt werden:
Ausschüttungen (25 % Abgeltungsteuer (AbgSt), 5,5 % Solidaritätszuschlag (SolZ) auf die AbgSt und ggf. Kirchensteuer). Bei Aktien-ETFs im Privatvermögen gilt die 30 % Teilfreistellung, sodass nur 70 % der Erträge steuerpflichtig sind.
Vorabpauschale bei ausschüttenden ETFs, sofern die tatsächlichen Ausschüttungen niedriger sind als die gesetzlich ermittelte Vorabpauschale. Die bereits versteuerten Ausschüttungen werden dabei berücksichtigt.
Vorabpauschale bei thesaurierenden (nicht ausschüttenden) ETFs. Hier dient die Vorabpauschale dazu, eine Mindestbesteuerung der während des Jahres erzielten Wertentwicklung sicherzustellen.
Veräußerungsgewinne beim Verkauf der ETF-Anteile (25 % AbgSt, 5,5 % SolZ auf die AbgSt und ggf. Kirchensteuer).
Beim AVD erfolgt dagegen keine laufende Besteuerung während der Ansparphase. Dafür erfolgt später die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase. Das bedeutet, dass 100 % der Einkünfte aus der Auszahlung des AVD der persönlichen ESt unterliegen. Dies kann insbesondere vorteilhaft sein, wenn der persönliche Steuersatz im Ruhestand niedriger ausfällt als während des Erwerbslebens. In diesem Fall profitieren Anleger sowohl von den Förderungen während der Ansparphase als auch vom steuerfreien Vermögensaufbau in dieser Zeit sowie von der erst späteren Besteuerung mit dem niedrigeren persönlichen Grenzsteuersatz.
5. Flexibilität während der Ansparphase
Steuerfreie Umschichtungen sind innerhalb des AVD möglich. Im AVD können also Fonds und ETFs während der Ansparphase gewechselt werden, ohne dass dadurch eine Besteuerung ausgelöst wird. Beim ETF-Depot dagegen führt eine Umschichtung regelmäßig zum Verkauf des bisherigen ETFs, was zur Realisierung von Gewinnen führt und damit zur Besteuerung dieser Gewinne, wodurch dem Anleger Kapital für den weiteren Vermögensaufbau entzogen wird. Eigenbeiträge werden nur bis zu 1.800 Euro jährlich bei der Berechnung der Grundzulage berücksichtigt. Höhere Einzahlungen können dennoch sinnvoll sein, etwa wenn die steuerfreie Wiederanlage von Erträgen oder häufigere Umschichtungen genutzt werden sollen. Ob sich dies gegenüber einem normalen ETF-Depot lohnt, hängt insbesondere von den Produktkosten und der späteren Besteuerung ab.
6. Wo ist das ETF-Depot überlegen?
Trotz der Fördervorteile bietet das klassische ETF-Depot weiterhin Flexibilitätsvorteile. Anleger können jederzeit frei über ihr Vermögen verfügen und Anlagen ohne besondere Fördervoraussetzungen erwerben und veräußern.
Beim AVD gelten hingegen gesetzliche Vorgaben zur Verwendung des Vermögens. Eine vorzeitige Entnahme kann als sogenannte schädliche Verwendung eingestuft werden. In diesem Fall müssen erhaltene Zulagen sowie steuerliche Vorteile grundsätzlich ähnlich wie bei der Riester-Rente zurückgezahlt werden.
Wer maximale Flexibilität und uneingeschränkten Zugriff auf sein Kapital wünscht, findet daher im ETF-Depot häufig die einfachere und bessere Lösung.
7. Die Bedeutung der Produktkosten
Ein nicht zu unterschätzender Aspekt bei der Auswahl des Vorsorgeprodukts sind die laufenden Kosten. Es ist davon auszugehen, dass AVDs aufgrund regulatorischer Anforderungen und zusätzlicher Verwaltungskosten höhere Gebühren verursachen als ein kostengünstiges ETF-Depot bei einer Direktbank. Selbst kleine Gebührenunterschiede wirken sich langfristig durch den Zinseszinseffekt erheblich auf den Vermögensaufbau aus. In bestimmten Konstellationen kann dadurch der Vorteil der staatlichen Förderung vollständig aufgezehrt werden. Besonders wichtig ist deshalb ein sorgfältiger Kostenvergleich. Je höher die laufenden Produktkosten ausfallen und je höher der persönliche Steuersatz im Ruhestand ist, desto geringer wird der wirtschaftliche Vorteil des Altersvorsorge-Depots.
8. Exkurs: Die Frühstart-Rente
Ergänzend zum Altersvorsorge-Depot plant die Bundesregierung die Einführung einer sogenannten Frühstart-Rente. Für Kinder der Geburtsjahrgänge ab 2020 sollen vom sechsten bis zum achtzehnten Lebensjahr monatlich 10 € staatlich in ein Altersvorsorge-Depot eingezahlt werden. Über die gesamte Förderphase ergibt sich dadurch ein staatlicher Kapitalaufbau von 1.440 €. Zusätzliche private Einzahlungen etwa durch Eltern oder Großeltern sind ebenfalls möglich. Die Erträge bleiben während der Ansparphase bis zum Renteneintritt steuerfrei. Ziel ist es, bereits frühzeitig Kapitalmarktkenntnisse zu fördern und langfristig Vermögen für die Altersvorsorge aufzubauen.
9. Fazit
Ob das AVD oder das klassische ETF-Depot die bessere Wahl ist, hängt maßgeblich von der individuellen Situation des Anlegers ab. Das AVD punktet insbesondere durch staatliche Zulagen, steuerliche Förderung und die Möglichkeit eines steuerfreien Vermögensaufbaus während der Ansparphase. Besonders attraktiv kann es für Familien mit Kindern sowie für Personen mit hohem Grenzsteuersatz sein. Demgegenüber bietet das ETF-Depot ein Höchstmaß an Flexibilität, geringere Produktkosten und uneingeschränkten Zugriff auf das investierte Vermögen. Diese Vorteile können die fehlende Förderung in vielen Fällen teilweise oder sogar vollständig kompensieren. Die Entscheidung sollte nicht allein anhand der staatlichen Förderung getroffen werden. Ebenso wichtig sind die individuellen steuerlichen Verhältnisse, die gewünschte Flexibilität sowie die tatsächlichen Kosten des jeweiligen Produkts. Eine sorgfältige Analyse dieser Faktoren ist daher unerlässlich, um die langfristig optimale Vorsorgelösung zu wählen.
Die geplante Frühstarterrente soll junge Menschen frühzeitig an den Kapitalmarkt heranführen und das Interesse sowie die Eigenverantwortung an privater Altersvorsorge stärken.
Quellen:
- Schäfer, DStR, 2026, 1587 ff.
- Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Frühstartrente