Steuer- und Finanzkriminalität soll in Deutschland konsequenter verfolgt werden. Das sieht ein gemeinsamer Aktionsplan des Bundesfinanzministeriums und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Ziel ist es, insbesondere die Finanz- und Ermittlungsbehörden besser zu vernetzen, die Expertise von Bund und Ländern zu bündeln und das Entdeckungsrisiko zu erhöhen. Geplant sind unter anderem folgende Maßnahmen:
- Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen (von aktuell acht Jahren) auf 15 Jahre verlängert werden, um den Zugriff auf wichtige Beweismittel zu sichern.
- Um Steuerbetrug in bargeldintensiven Branchen zu verhindern, soll eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.
- Der Strafrahmen für besonders schwere Fälle der organisierten Steuerkriminalität soll auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöht und schwere Steuerstraftaten sollen als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden.
- Die strafbefreiende Selbstanzeige in der heutigen Form soll abgeschafft werden, weil sie laut Aktionsplan falsche Anreize setzt, sich erst zu offenbaren, wenn man die Entdeckung befürchtet. Zurzeit kann bei einer Selbstanzeige trotz einer Steuerstraftat von der Strafverfolgung abgesehen werden. Dafür sind die hinterzogenen Steuern nachzuzahlen, und zusätzlich ist - abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuern - ein Geldbetrag (zwischen 10 % und 20 %) zu entrichten.