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Verrechnungspreise: Neue globale Standards der OECD für die Dokumentation und Offenlegung

Eine besondere Herausforderung stellt der im Jahr 2013 von OECD und den G20-Ländern veröffentlichte 15-Punkte-Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung („Base Erosion and Profit Shifting“, BEPS) dar. Die im Aktionsplan vorgestellten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Gewinne dort besteuert werden, wo die wirtschaftliche Aktivität und Wertschöpfung stattfindet. Von besonderem Gewicht ist der Aktionspunkt 13, Leitlinien zur Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogenen Berichterstattung (BEPS Action 13).

Zukünftig sind nach einem dreistufigen Ansatz für die Dokumentation (1) die Stammdokumentation (Master File) und (2) die landesspezifische Dokumentation (Local File) durch (3) eine länderbezogene Berichterstattung (Country-by-Country Reporting) zu ergänzen. Die Vorgaben an das Master und das Local File sind nun eindeutiger geregelt und weichen inhaltlich deutlich vom bisher Bekannten ab, das Country-by-Country Reporting ist völlig neu.

(1) Im Master File soll auf „high-level“ die Verrechnungspreispraxis des Konzerns in ihren wirtschaftlichen, rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Gesamtkontext gestellt werden. Dies umfasst auch für jeden Geschäftsbereich eine Darstellung von Wertschöpfungsketten, Funktionsanalysen, Beschreibung von Dienstleistungsvereinbarungen, weitgehende Angaben zu immateriellen Werten und konzerninternen Finanztätigkeiten sowie Vereinbarungen mit Finanzbehörden.

(2) Die Vorgaben für das Local File sind eindeutiger und verbindlicher als bislang. Dies erfordert eine Überprüfung, ob die bisherige Dokumentation auch nach diesen Vorgaben vollständig und eindeutig ist. Problematisch ist im Hinblick auf eine unterschiedliche nationale Auslegung, dass (weiterhin) keine Schwellenwerte gesetzt werden.

(3) Das Country-by-Country Reporting (CbC) stellt eine erhebliche administrative Mehrbelastung dar. Für jedes einzelne Land, in dem der Konzern tätig ist, sind tabellarisch jährlich folgende Angaben zu machen: Umsatz mit Dritten, Umsätze im Konzern (konsolidiert), Ergebnis vor Steuern, gezahlte Steuern, abgegrenzte Steuern, Buchkapital, thesaurierte Gewinne, materielle Vermögenswerte und Beschäftigtenzahl. Weiterhin sind die wichtigsten Geschäftstätigkeiten aus einem Katalog anzukreuzen. Die betreffenden Steuerbehörden erhalten so schnell einen Überblick, ob die Gewinne und Steuern in ihrem Land in einem angemessenen Verhältnis zur Wertschöpfung stehen.  

Das CbC Reporting ist ab dem Geschäftsjahr 2016 von Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von über 750 Mio. € anzuwenden. Die ersten CbC Reports sind bis spätestens Ende 2017 einzureichen.

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