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Überbrückungshilfe - und dann?

Seit Mittwoch dem 10.02.2021 ist es endlich so weit. Die lang ersehnte und teils dringend benötigte Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden.

Nach Sofort-, November- und Dezemberhilfe sowie den vorangegangenen beiden Phasen der Überbrückungshilfe folgt ein weiteres coronabedingtes Förderprogramm. 

Dabei wurde die dritte Phase der Überbrückungshilfe gegenüber den bisherigen Programmen stark optimiert. Wo für eine Antragsberechtigung zunächst starke Umsatzeinbrüche von bis zu 60 %, die frühzeitige Betroffenheit einer behördlichen Schließungsverordnung und sogar Liquiditätsengpässe notwendig waren, reichen diesmal 30 % Umsatzrückgang in einzelnen Fördermonaten aus, um sich für eine Antragstellung zu qualifizieren. Dabei bleibt das Jahr 2019 auch im Jahr 2021 als Bezugszeitraum zur Ermittlung von Umsatzrückgängen und weiterer Faktoren bestehen. Dadurch dürften eine Vielzahl von Selbstständigen und Unternehmen, die bislang keine Förderung erhalten haben, diesmal ebenfalls Ansprüche auf Fördermittel geltend machen können. Darüber hinaus wurden sowohl die bisherigen erstattungsfähigen Fixkosten als auch der förderfähige Zeitraum erweitert. Beispielweise können Ausgaben von bis zu 20.000 T€ für die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben geltend gemacht werden. Darüber hinaus gibt es attraktive Abschreibungsmöglichkeiten für unverkäufliche Saisonware und verderbliche Güter. Außerdem werden Unternehmen, die aufgrund der Schließungsverordnungen mit starken Umsatzeinbrüchen zu kämpfen hatten, aber keine außerordentliche Wirtschaftshilfe erhalten haben, die Überbrückungshilfe auch rückwirkend für November und Dezember 2020 beantragen können. Letztlich wurden zudem die Höchstgrenzen der Bundesregelung Kleinbeihilfe von bislang 800 T€ auf 1.800 T€ und der Bundesregelung Fixkostenhilfe von bislang 3.000 T€ auf 10.000 T€ angehoben. Dadurch können auch bereits stark subventionierte Unternehmen weitere Unterstützungsleistungen erhalten.

Doch trotz dieser Vielzahl an Optimierungen bleiben viele Fragen unbeantwortet und die Ungewissheit vieler Selbstständiger und Unternehmer nimmt stetig zu. Wir von der PKF WMS verfolgen daher grundsätzlich einen nachhaltigen Beratungsansatz, weshalb wir nseren Mandanten in jeder Situation mit individuellen und ganzheitlichen Beratungsdienstleistungen zur Seite stehen.

Autor: Cedrik Gildehaus

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