Treaty Override
Grenzüberschreitende Tätigkeiten ziehen häufig Doppelbesteuerungseffekte nach sich. Um wettbewerbsverzerrenden Effekte zu vermeiden schließen souveräne Staaten DBAs ab. Da diese oftmals viele Jahrzehnte bestehen und sich in diesem Zeitraum die Gesetzgebung ändert, kann es zu einer „Minderbesteuerung“ kommen. Um sein Steuersubstrat zu sichern beschließt ein Staat nun durch ein nationales Gesetz das DBA zu übergehen, indem das neue Gesetz, welches im Widerspruch zum DBA steht, dieses überlagert („Lex-posterior-Grundsatz“).
Lange Zeit war in Literatur und Rechtsprechung umstritten, ob ein Treaty Override verfassungsrechtlich zulässig ist.
Nun haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts für Klarheit gesorgt. Treaty Override ist verfassungsrechtlich zulässig! Dies begründeten die Verfassungsrichter mit dem Demokratieprinzip. Ein späterer Gesetzgeber kann demnach nicht an vergangene gesetzgeberische Entscheidungen gebunden werden. Zudem hat nach Ansicht des BVerG ein völkerrechtlicher Vertrag keinen Vorrang vor nationalen Steuergesetzen.
Steuerpflichtige, die sich aufgrund eines DBA auf eine Freistellung von Einkünften in Deutschland berufen, sollten deshalb auch die nationalen Gesetzesregelungen beachten.