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Tax Compliance und Tax-Risk-Management für kleine und mittelständische Unternehmen

Das steuerliche Umfeld von Unternehmen unterliegt infolge einer Verschärfung von Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und Gesetzgebung seit einigen Jahren einem stetigen Wandel. Auch die Anforderungen an die Tax Compliance, also die ordnungsgemäße Einhaltung steuerlicher Vorschriften, sind bei Unternehmen deutlich gestiegen.

Der Tax Compliance ist ein hoher Stellenwert beizumessen. Die Finanzverwaltung geht immer konsequenter gegen (angeblich) steuerhinterziehende Unternehmen vor. Auch im Rahmen von Betriebsprüfungen wird immer öfter mit der Einleitung von Steuerstrafverfahren gedroht. Ebenso kommen Geldbußen wegen eines (behaupteten) Organisationsverschuldens im Unternehmen und Verfallsanordnungen zur Abschöpfung von Zinsvorteilen vermehrt „in Mode“.

Ein sog. Tax Compliance Management System (Tax CMS) kann dazu beitragen, Haftungsrisiken, steuerstrafrechtliche Risiken sowie finanzielle Bußgeldrisiken für wesentliche Regelverstöße in einem Unternehmen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern bzw. zu minimieren. Diese Exkulpationsmöglichkeit für Unternehmen wird von der Finanzverwaltung im Anwendungserlass zu § 153 Abgabenordnung (AO) ausdrücklich betont. Die Frage der Einführung eines Tax CMS ist daher für Unternehmen hochaktuell. Positive Nebenfolge eines Tax CMS kann auch die damit einhergehende steuerliche und betriebswirtschaftliche Optimierung des Unternehmens selbst sein (z. B. durch parallele Einführung eines Tax Controlling Systems).

Die Implementierung eines funktionierenden und auf die Größe des Unternehmens abgestimmten Tax CMS macht vor allem mit Blick auf besonders fehleranfällige und damit haftungsträchtige Bereiche eines Unternehmens Sinn. Aufgrund der Vielzahl an (teils komplexen) Geschäftsvorfällen - häufig noch einhergehend mit Auslandsbezügen - gilt dies in besonderem Maße für das „Massengeschäft“ Umsatzsteuer. Weitere Risikofaktoren können aber auch in anderen steuerlichen Bereichen, wie z. B. bei der Lohnsteuer/Sozialversicherung, den Ertragsteuern oder bei internationalen Sachverhalten liegen.

Fazit: Bei wachsender Komplexität des Steuerrechts und der betrieblichen Abläufe besteht eine hohe Fehleranfälligkeit. Regelverstöße können für Unternehmen Haftungsrisiken, steuerstrafrechtliche Risiken sowie Bußgeldrisiken auslösen. Diesen Risiken kann auch nach Auffassung der Finanzverwaltung durch die Einführung eines funktionierenden und auf die Größe des Unternehmens angepassten Tax CMS entgegengewirkt werden.

 

Dr. Michael Rutemöller, LL.M. (Taxation) ist Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht bei der WMS Rechtsanwälte GbR, Kooperationspartner der WMS Treuhand GbR (Mitgliedsunternehmen des PKF-Netzwerkes).

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