Das 4. Corona-Steuerhilfegesetz ist am 19.6.2022 verkündet worden. Festgelegt wurden neue Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für die Jahre bis 2024. Die Fristen ergeben sich aus § 149 AO i. V. mit Art. 97 § 36 Abs. 3 EGAO.
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