Rückabwicklung der Fondsbeteiligung an Schrottimmobilien
Banken, auf deren Initiative die Beteiligungen gegründet und vertrieben wurden, bieten oftmals den auf Schadensersatz und Rückabwicklung klagenden Anlegern die Rücknahme der Anteile und eine Entschädigungszahlung an, wenn diese im Gegenzug ihre Klage zurücknehmen.
Der BFH führte dazu aus, dass es sich beim Rückerwerb grundsätzlich um private Veräußerungsgeschäfte handelt. Die an die Anleger gezahlten Beträge werden nach Ansicht des Gerichts aber auch als Entgelt für den Verzicht auf Schadensersatzansprüche gezahlt. Somit sei die Zahlung aufzuteilen.