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PKF WMS MED Steuerinfo 10/2020

Das Jahressteuergesetz 2020 wird zahlreiche Änderungen bringen. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs vor. Außerdem fassen wir ein vielbeachtetes Urteil zu den Aufwendungen für eine Erstausbildung für Sie zusammen. Im Steuertipp geht es um die steuerliche Berücksichtigung eines im Keller des privaten Wohnhauses einer Ärztin eingerichteten Notbehandlungsraums.

 

In dieser Ausgabe

  • Entwurf: Jahressteuergesetz 2020 bringt  zahlreiche Änderungen
  • Werbungskosten: Aufwendungen für  eine Erstausbildung sind nicht abziehbar
  • Steuerklasse II: Entlastungsbetrag  für Alleinerziehende wurde angehoben
  • Vollstreckung:  Keine Pfändung der Corona-Soforthilfe
  • App: Ist Werbung für Fernbehandlungen erlaubt?
  • Vertragsärzte: Ausgleich pandemiebedingter  Umsatzrückgänge möglich
  • Widerspruch: Pflicht zum Bereitschaftsdienst  besteht auch bei Ausstattungsmängeln
  • Entlastung: Steuerliche Verbesserungen  für Menschen mit Behinderung geplant
  • Steuertipp: Kosten für Behandlungsräume  im Keller sind voll abziehbar
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