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Newsticker Umsatzsteuer-Voranmeldung

Mit Schreiben vom 22. Dezember 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Muster der Vordrucke u. a. für die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) 2021 veröffentlicht.

Neben einigen Änderungen in der Reihenfolge der Zeilen stellt insbesondere die Einführung der neuen Zeilen 73 und 74 eine wesentliche Neuerung dar. Diese beziehen sich auf Änderungen der Bemessungsgrundlage (§ 17 UstG). Das betrifft den Fall, dass das vereinbarte Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist (§ 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG). Einzutragen sind sowohl die Minderung der Bemessungsgrundlage der Ausgangsumsätze (Zeile 73) als auch (beim Leistungsempfänger) die Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (Zeile 74). Das bedeutet, dass solche Fälle gesondert aufzuzeichnen sind, um die Meldepflicht entsprechend erfüllen zu können. Details hierzu finden sich im Muster der UStVA 2021 sowie auf Seite 4 der "Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021". 

Das Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren für das Kalenderjahr 2021 ist samt Anleitung im Webauftritt des BMF zu finden. (LINK

Mit einem weiteren BMF-Schreiben vom selben Datum wurde das Muster der Umsatzsteuererklärung 2021 samt Anleitung veröffentlicht. Auch dieses Muster sieht vor, dass entsprechende Meldungen vorzunehmen sind. (LINK

Alle in diesem Bericht enthaltenen Informationen sind mit der notwendigen Sorgfalt aufbereitet und zusammengestellt worden. Wir schließen jedoch jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in dem Bericht aus. 

Sollten Sie Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht und sprechen Sie uns an.  

Ansprechpartnerin: 
Antje Ahlert 
Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Partnerin 
antje.ahlert@pkf-wms.de 

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