Newsticker Umsatzsteuer-Voranmeldung
Neben einigen Änderungen in der Reihenfolge der Zeilen stellt insbesondere die Einführung der neuen Zeilen 73 und 74 eine wesentliche Neuerung dar. Diese beziehen sich auf Änderungen der Bemessungsgrundlage (§ 17 UstG). Das betrifft den Fall, dass das vereinbarte Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz uneinbringlich geworden ist (§ 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG). Einzutragen sind sowohl die Minderung der Bemessungsgrundlage der Ausgangsumsätze (Zeile 73) als auch (beim Leistungsempfänger) die Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (Zeile 74). Das bedeutet, dass solche Fälle gesondert aufzuzeichnen sind, um die Meldepflicht entsprechend erfüllen zu können. Details hierzu finden sich im Muster der UStVA 2021 sowie auf Seite 4 der "Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021".
Das Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren für das Kalenderjahr 2021 ist samt Anleitung im Webauftritt des BMF zu finden. (LINK)
Mit einem weiteren BMF-Schreiben vom selben Datum wurde das Muster der Umsatzsteuererklärung 2021 samt Anleitung veröffentlicht. Auch dieses Muster sieht vor, dass entsprechende Meldungen vorzunehmen sind. (LINK)
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Ansprechpartnerin:
Antje Ahlert
Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Partnerin
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