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Nettolohnoptimierung – Zuwendungen an Arbeitnehmer optimal gestalten

​Die Nettolohnoptimierung ist eine auf der Einsparung von Steuern und Sozialabgaben basierende Förderung. Die Lohnnebenkosten werden durch eine optimale Gestaltung der Extras für Arbeitgeber und Arbeitnehmer niedriger als bei einer traditionellen Lohn- oder Gehaltserhöhung → „Mehr Netto vom Brutto“.

Der Gesetzgeber hat in mehr als 20 Bereichen der Steuergesetze und Sozialversicherung variable Gestaltungsmöglichkeiten geschaffen, die eine Auswahl an steuerfreien oder pauschal besteuerten Zuwendungen ermöglichen.

Die meisten von der Lohnsteuer befreiten Arbeitgeberleistungen ergeben sich aus

§ 3 EStG, dieser erlaubt beispielsweise dem Arbeitgeber, seinem Mitarbeiter zur privaten Nutzung ein Smartphone, Tablet oder Notebook, inklusive Zubehör zur Verfügung zu stellen

Die Pauschalbesteuerung führt zu einer Verringerung der Abgabenlast und zu einer Erhöhung des Nettolohns, in der Regel besteht keine Sozialversicherungspflicht (Ausnahme: §37b EStG). Die Pauschalsteuersätze werden in den §§ 37b, 40, 40a und 40b des Einkommensteuergesetzes behandelt

Leistungen die der Arbeitgeber im ganz überwiegenden Interesse des Betriebes i.d.R. gegenüber der gesamten Belegschaft erbringt (z.B. Aufenthaltsraum, Duschraum) sind nicht steuerbar. Bis auf wenige Ausnahmen unterliegen lohnsteuer-freie Zuwendungen beim Arbeitnehmer auch nicht dem Beitragsabzug zur Sozialversicherung.

Wichtig: Um zu gewährleisten, dass die Arbeitgeberleistung von der Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit ist muss die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden. Eine reine Gehaltsumwandlung für eigentlich begünstigte Leistungen ist nicht zulässig.

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