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Mehr Schutz für Whistleblower geplant

Lux-Leaks oder Panama Papers - viele Steuerskandale, die in den vergangenen Jahren Schlagzeilen machten, wären ohne die Hinweise von sog. Whistleblowern unentdeckt geblieben. Der Schutz dieser Hinweisgeber durch die Unternehmen ist innerhalb der EU bisher allerdings uneinheitlich geregelt.

Whistleblower sind Personen, die Rechtsverstöße in Unternehmen oder Organisationen offenlegen, welche der Allgemeinheit schaden. Doch wer Rechtsverstöße im Unternehmen offenlegt, lebt mitunter gefährlich. Derzeit müssen Hinweisgeber, selbst wenn diese nicht in böser bzw. missbräuchlicher Absicht handeln, häufig mit ernsthaften Konsequenzen sowohl von staatlicher Seite (z. B. strafrechtliche Verfolgung), als auch durch Vergeltungsmaßnahmen der Unternehmen selbst rechnen.

In jüngster Zeit wurde auch in Bezug auf Deutschland vermehrt Kritik am bisherigen Whistleblower-Schutz geäußert. Um Whistleblower besser vor staatlichen und unternehmerischen Sanktionen zu schützen, hat die europäische Kommission nun einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht, der diverse Schutzmechanismen für Whistleblower beinhaltet. Danach soll insbesondere ein dreistufiges Meldesystem eingeführt werden. Über interne Meldekanäle sollen Whistleblower die Möglichkeit erhalten, Rechtsverstöße zunächst intern anzusprechen. Sofern das interne Verfahren keinen Erfolg verzeichnet, sollen die Whistleblower künftig auch die Möglichkeit erhalten, Rechtsverstöße an staatliche Kontrollbehörden zu melden. Sollte auch dieser Weg erfolglos bleiben, sollen Meldungen in der Öffentlichkeit bzw. in den Medien zulässig sein.

Nach dem Richtlinienvorschlag bestehen ausdrückliche Rückmeldepflichten seitens der Unternehmen und Behörden. Zudem sind jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber untersagt. Erleidet ein Hinweisgeber gleichwohl entsprechende Sanktionen, soll er Zugang zu kostenloser Rechtsberatung und angemessenen Abhilfemaßnahmen erhalten sowie in Gerichtsverfahren hinreichend geschützt werden. Darüber hinaus wird die Beweislast in diesen Fällen umgekehrt, d. h. betroffene Unternehmen und Organisationen müssen nachweisen, dass keine Vergeltungsmaßnahmen ergriffen worden sind. Der erweiterte Schutz soll umfassend gelten und nicht nur Angestellten gewährt werden, sondern z. B. auch Auftragnehmern, Zulieferern, Praktikanten oder Bewerbern. Betroffen von dem Richtlinienvorschlag sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. EUR. Zudem betrifft dieser Vorschlag Landes- und Regionalverwaltungen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern.

Fazit: Unternehmen tun gut daran, den Richtlinienvorschlag der Europäischen Union zum besseren Schutz von Whistleblowern ernst zu nehmen. Insbesondere auch unter für Unternehmen und Unternehmer immer bedeutsamer werdenden Compliance-Gesichtspunkten sollte der Richtlinienvorschlag daher gemeinsam mit einem fachlich versierten Berater auf eine Anwendbarkeit hin geprüft und präventiv umgesetzt werden.

 

Dr. Michael Rutemöller, LL.M. (Taxation) ist Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht bei der PKF WMS Rechtsanwälte Steuerberater Dr. Stein & Dr. Buschkühle PartG mbB, Kooperationspartner der PKF WMS Bruns-Coppenrath & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberater Rechtsanwälte (Mitgliedsunternehmen des PKF-Netzwerkes).

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