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Koalitionsvertrag sieht Verschärfung der Unternehmensmitbestimmung vor

Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht unter anderem vor, dass die aus dem Mitbestimmungsgesetz bekannte Konzernzurechnung (§ 5 MitbestG) auf das Drittelbeteiligungsgesetz übertragen wird, „sofern faktisch eine echte Beherrschung vorliegt.“

Diese Übertragung der Konzernzurechnung würde erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensmitbestimmung haben.

Nach dem Drittelbeteiligungsgesetz sind Aktiengesellschaften und GmbH, die mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen, verpflichtet einen Aufsichtsrat zu bilden, der zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern zu bestehen hat. Dabei werden  Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften innerhalb eines Konzerns mit Blick auf diese Schwellenzahl bislang nur dann der Muttergesellschaft zugerechnet, wenn zwischen den Unternehmen entweder ein Beherrschungsvertrag besteht oder aber das abhängige Unternehmen in das herrschende Unternehmen eingegliedert ist.

Mit der Übertragung der Konzernzurechnung auf das Drittelbeteiligungsgesetz greift die Ampel-Koalition gerade diese Zurechnung an. Demnach soll die Zurechnung von Arbeitnehmern einer Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft künftig auch  dann gelten, wenn eine lediglich faktische Beherrschung gegeben ist. Dies wäre z.B. bereits dann der Fall, wenn die Muttergesellschaft an ihrer Tochtergesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte hält und diese somit faktisch beherrscht.

In der Folge müssten viele derzeit noch mitbestimmungsfreie Unternehmen erstmals einen Aufsichtsrat bilden und Arbeitnehmervertreter in diesen aufnehmen  Dies dürfte insbesondere für kleinere Unternehmen, auch in der Rechtsform der GmbH & Co. KG mit einem besonders hohen Personalbestand, wie bspw. Bäckereien oder Gebäudereinigungsunternehmen, von Bedeutung sein, wenn diese Zurechnung dazu führt, dass die Arbeitnehmer der KG der in aller Regel arbeitnehmerlosen Komplementär-GmbH zugerechnet werden.

Zurzeit ist noch nicht bekannt, wann und wie das Koalitionsvorhaben gesetzlich umgesetzt werden soll. Wir halten die Augen offen, berichten weiter und stehen gerne bereit, mit Ihnen Ausweichstrategien zu erörtern.

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