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Ehekrise, Trennung, Scheidung - Was sollte rechtlich beachtet werden?

„Bis dass der Tod uns scheidet…“ - Dieses bekannte und im Rahmen von Eheschließungen gern gewählte Gelöbnis entspricht leider in einer Vielzahl von Ehefällen nicht mehr der Realität. Tatsächlich endet in Deutschland der Traum vom gemeinsamen lebenslangen Glück in mehr als 40 Prozent der abgeschlossenen Ehen vor dem Familiengericht mit der Scheidung der Eheleute. Ist eine derart schwerwiegende Entscheidung erst einmal getroffen bzw. unausweichlich, wartet regelmäßig eine Menge an Arbeit. Nicht selten führt eine Trennung zu nervenaufreibenden und kostenintensiven Scheidungsverfahren, die viel Zeit und Kraft in Anspruch nehmen. Ein möglichst harmonisches und effizientes Trennungsverfahren ist deshalb sowohl finanziell, als auch vor allem psychisch für alle Beteiligten lohnenswert. Dies gilt in besonderem Maße, wenn Kinder mit im Spiel sind.

Auch wenn es vielleicht schwerfällt, sollten Emotionen unter den zu trennenden Eheleuten weitestgehend ausgeblendet und vielmehr gemeinsam an einer sachgemäßen Vereinbarung über die Trennungs- und Scheidungsfolgen gearbeitet werden. Dies erspart eine möglicherweise jahrelange psychische Belastung. Vor diesem Hintergrund ist die Sinnhaftigkeit des vorbeugenden Abschlusses eines möglichen Ehevertrags nicht zu unterschätzen. Nach § 1408 des Bürgerlichen Gesetzbuches können Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch einen dementsprechenden Vertrag regeln. Dies gilt auch noch nach Eingehung der Ehe. In diesem Zusammenhang können die Partner die Folgen einer möglichen Trennung und Scheidung regeln sowie einen einvernehmlichen Ausgleich finden. Hier empfiehlt es sich allerdings, von vornherein fachkundige Beratung einzuholen, insbesondere da ein Ehevertrag der Beurkundung durch einen Notar bedarf. Neben den klassischen Scheidungsfragen über Zugewinn- und Versorgungsausgleich können unter anderem auch Vereinbarungen über das Sorgerecht und den Unterhalt für gemeinsame Kinder getroffen werden. Da eine beabsichtigte Trennung auch Auswirkungen auf bestehende gemeinschaftliche erbrechtliche Verfügungen haben kann, besteht auch diesbezüglich zeitnaher Regelungsbedarf.

Eine Ehe kann immer nur durch richterlichen Beschluss geschieden werden. Im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren müssen verschiedene Streitfragen geklärt und Voraussetzungen, wie bspw. das Getrenntleben der Eheleute von mindestens einem Jahr, erfüllt werden. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert diese Prozedur erheblich und ermöglicht dem Familiengericht einen wesentlich schnelleren und kostengünstigeren Scheidungsbeschluss.

Fazit: Zeit, Geld, Nerven, Kraft - Oftmals muss auf vielen und anstrengenden Wegen für ein langwieriges Scheidungsverfahren bezahlt werden. Doch es geht auch einfacher, indem die Eheleute umsichtig und besonnen agieren, sich frühzeitig unter Vermittlung eines objektiven Dritten zusammensetzen und den Versuch unternehmen, sich im beiderseitigen Interesse über Streitfragen zu einigen. Gelingt eine einvernehmliche Lösung, wird nicht nur eine vielseitig raubende Auseinandersetzung vermieden. Das gemeinsame Ergebnis vermittelt auch den gegenseitigen Respekt und ist für alle Beteiligten somit ein überlegenswerter Weg.

 

Dr. Herbert Buschkühle ist Rechtsanwalt/Steuerberater/Notar/ Fachanwalt für Steuerrecht/Fachanwalt für Erbrecht bei der WMS Rechtsanwälte GbR, Kooperationspartner der WMS Treuhand GbR (Mitgliedsunternehmen des PKF-Netzwerkes).

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