Compliance für mittelständische Unternehmen
Es ist nämlich zu beachten, dass die immer umfangreicher werdenden rechtlichen Regelungen auch durchaus den Mittelstand betreffen. So werden z.B. aus dem Aktienrecht stammende Sorgfaltspflichten des Vorstands mittlerweile auch auf die GmbH übertragen und die Spezialisierung mittelständischer Unternehmen kann auch bei ihnen zu einer Anwendbarkeit des Kartellrechts führen. Wirtschaftsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gelten außerdem unterschiedslos für Unternehmen jeder Größe und die Einhaltung gesetzlicher Schutzvorschriften, etwa aus dem Bundesdatenschutzgesetz, gewinnt immer mehr an Bedeutung.
Die Nichtbefolgung von Compliance-Regelungen kann damit auch für den Mittelstand empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Verstöße gegen den Datenschutz werden mit Geldstrafe in Höhe von bis zu 300.000,00 EUR geahndet, Schadensersatzforderungen von Geschäftspartnern oder Wettbewerbern können in die Millionen gehen. Der weitaus größere Schaden entsteht jedoch meistens durch den Reputationsverlust. Denn die öffentliche Aufmerksamkeit, insbesondere im Bereich der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität, Kartellrechtsverstößen und Datenschutzproblemen, wächst stetig und im Gegenzug finden in Zeiten sozialer Netzwerke und schier grenzenloser Transparenz Wertekodizes und Bekenntnisse zu sozialen oder ökologischen Standards hohe Anerkennung. Eine umfassende, werteorientierte Einhaltung von Compliance-Standards kann daher nicht nur Bußgeldern, Schadensersatzansprüchen und einem Reputationsverlust vorbeugen, sondern die Attraktivität eines Unternehmens steigern und für einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil sorgen.
Fazit: Es gibt also auch für den Mittelstand gute Gründe für ein Bekenntnis zu Compliance, die den damit einhergehenden Aufwand kompensieren können. Da die Entwicklung nicht halt machen wird, könnte zügiges Handeln auch noch durch eine Vorreiterrolle belohnt werden.