Arbeitnehmerentsendung nach UK: Gesetzgeber schafft Rechtsklarheit nach Brexit
Kerninhalt des Gesetzes „zur Notifikation betreffend die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß dem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30.12.2020“ vom 25.3.2021 ist die Sicherstellung, dass die bisherigen unionsrechtlichen Regeln zur sozialversicherungsrechtlichen Entsendung von Arbeitnehmern sowie Selbständigen in den Beziehungen mit Großbritannien im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens weiterhin Anwendung finden.
Die Fortsetzung dieser Regelung erlaubt, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbständige nicht kurzzeitig in das Sozialversicherungssystem des anderen Staats wechseln und anschließend wieder zurückwechseln müssen.