Steuern & Recht kompakt - 10/23
, 09:00 – 10:00 Ort: online
ESG ist inzwischen im Arbeitsrecht angekommen und fordert die Veränderung des Blickwinkels. Um Bußgelder zu vermeiden, aber vor allem um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, gilt nicht nur „Equal Pay“ statt „Gender-Pay-Gap“. Soziale Gerechtigkeit und gute Unternehmensführung bedeuten auch Strategien zum Schutz der Gesundheit, Arbeitszeiterfassung, Homeoffice Richtlinien und Vergütungskonzepte. Warum der Arbeitgeber bereits bei der Personalgewinnung umdenken muss und welche Rolle der Umweltschutz dabei spielt, erörtern Sie gemeinsam mit unserer Rechtanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Katharina Stock.
Referentin: Katharina Stock