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Steuern & Recht kompakt - 09/22

, 09:00 – 10:00 Ort: online

Thema: Lieferkettengesetz - Neue Sorgfaltspflichten auch für den Mittelstand

Da zum Beginn des nächsten Jahres das Lieferkettengesetz in Kraft tritt, möchten wir Ihnen die neuen Regelungen und die daraus folgenden Rechtspflichten vorstellen. Obwohl das Lieferkettengesetz grundsätzlich nur für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern gilt, sehen wir schon heute, dass auch mittelständische Betriebe, welche erheblich weniger Mitarbeiter haben, zur Einhaltung der Vorschriften de facto verpflichtet werden.

Dies wird sich zu Beginn des nächsten Jahres noch intensivieren, da sodann eine Vielzahl von großen Konzernen von ihren Lieferanten die Einhaltung des Lieferkettengesetzes verlangen werden. Daher sollten Sie sich bereits jetzt mit den Auswirkungen der neuen Regelungen auseinandersetzen, damit Sie von entsprechenden Kundenanfragen im nächsten Jahr nicht überrascht werden.

Wir werden Ihnen daher in unserem kostenlosen Seminar einen kurzen Überblick über die neuen Sorgfaltspflichten vermitteln und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen reichen.

 

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