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Nachhaltigkeit

Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für den Mittelstand

Mit der Einführung der CSR-Richtlinie am 5. Januar 2023 werden große Kapitalgesellschaften und vergleichbare Personenhandelsgesellschaften ab dem 01.01.2025 verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Diese Berichterstattung erfordert umfangreiche Angaben zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Lagebericht.

Da sich diese Angaben nicht nur auf ihr eigenes Unternehmen beziehen, sondern auf die gesamte Wertschöpfungskette, werden sich mittelbar auch kleinere Unternehmen mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinander setzen müssen, um weiterhin wettbewerbsfähig zu sein.

Unsere dringende Handlungsempfehlung: Beginnen Sie noch heute sich auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten.

Sprechen Sie uns gerne an.

Sven Duisen, M.Sc.
Assoziierter Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Herford

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