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Steuern & Recht kompakt - Sonderausgabe Hinweisgeberschutzgesetz

, 09:00 – 10:00 Ort: online

Thema: Hinweisgeberschutzgesetz

 

Haben auch Sie einen Betrieb mit über 50 Mitarbeitern? Dann müssen Sie handeln!

Nunmehr wurde, mit über einjähriger Verzögerung, das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet.
Hiernach müssen alle Betriebe ab 50 Mitarbeitern, spätestens ab Dezember dieses Jahres, ein vertrauliches Hinweisgebersystem für Ihre Mitarbeiter anbieten. Für Betriebe ab 250 Mitarbeitern gilt diese Verpflichtung schon ab dem Juni 2023. Der Gesetzgeber hat sich jedoch dazu entschieden für einen Übergangszeitraum von 6 Monaten noch keine Bußgelder zu verhängen, sofern ein Hinweisgebersystem noch nicht umgesetzt ist. 


Im Rahmen einer Sonderveranstaltung werden wir die Auswirkungen dieses Gesetzes darstellen. Ebenfalls werden wir Ihnen praktische Tipps geben, wie Sie diese neue Verpflichtung zeitnah umsetzen können. Denn auch hier hat der Gesetzgeber bei etwaigen Verstößen ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR vorgesehen. Es besteht somit ein akuter Handlungsbedarf.

Ebenfalls freut es uns, dass wir Ihnen im Rahmen der Veranstaltung auch unsere technische Lösung für ein Hinweisgebersystem vorstellen dürfen. Durch unsere webbasierte Lösung können Sie einfach und effizient Ihre Verpflichtungen des Hinweisgeberschutzgesetz auch in Ihrem Unternehmen umsetzen.

Referenten: Andy Weichler und Heiko Hellwege

 

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