Wir sind Ihr Partner für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Consulting.

 

Mit einem engagierten Team von mehr als 450 Mitarbeitenden unterstützen wir seit über 90 Jahren zuverlässig Familienunternehmen, Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen auf Augenhöhe. Unser inhabergeführtes Unternehmen bietet Ihnen ein umfassendes Beratungsportfolio.

Wir sind Ihr One-Stop-Shop für maßgeschneiderte Lösungen und sämtliche unternehmerische Anliegen. Unsere Philosophie WERTE MENSCHEN STRATEGIEN steht bei unserer Arbeit stets im Mittelpunkt – wir schaffen und erhalten Werte, die wir im Sinne unserer Mandanten mit geeigneten Strategien entwickeln.

Mit unseren sechs Standorten in den Regionen Osnabrück, Emsland und Ostwestfalen-Lippe sind wir stets nah an unseren Kunden und können ihnen persönliche Beratung und individuelle Betreuung bieten.


90+ Jahre

Seit 1931 betreuen wir erfolgreich Familienunternehmen, Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen.



6 Standorte

Für Sie vor Ort in Osnabrück,
Melle, Papenburg, Meppen,
Herford und Bad Essen.



450+ Mitarbeitende

Unsere Mitarbeitenden bilden mit ihrem Engagement und ihrer Expertise das Fundament unserer Qualität.


Nachhaltigkeits-
berichterstattung

Mit Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) am 5. Januar 2023 werden große Kapitalgesellschaften und vergleichbare Personenhandelsgesellschaften für Geschäftsjahre ab 2025 verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. 

Die PKF WMS steht Ihnen in diesem spannenden, aber auch herausfordernden Projekt zur Seite.

mehr erfahren

Aktuelle News

Mit unseren monatlich erscheinenden Publikationen PKF WMS Infobrief Steuern, PKF WMS MED Steuerinfo und dem PKF WMS Rechtstipp bleiben Sie bei wichtigen Branchen-Entwicklungen und relevanten steuerlichen und rechtlichen Themen, die Ihr Unternehmen betreffen könnten, auf dem Laufenden.

E-Rechnungspflicht ab 2025

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Aufzeichnungspflichten beim häuslichen
Arbeitszimmer

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). In § 4 Abs. 5 EStG sind jedoch Betriebsausgaben aufgelistet, die den Gewinn nur zum Teil oder gar nicht mindern dürfen. Danach ist z. B. der Abzug von Aufwendungen für Geschenke ausgeschlossen, wenn ihr Wert pro Person und Jahr mehr als 50 Euro5 beträgt, bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden sind nur 70% der Aufwendungen abzugsfähig und beim häuslichen Arbeitszimmer gelten besondere Abzugsbeschränkungen.

PKF WMS Infobrief Steuern

Ab 2025 soll es spürbar mehr Netto vom Brutto geben

Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sichergestellt und eine Vielzahl von Entlastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt werden. Weitere Regelungen zielen auf die Umsetzung von ersten Maßnahmen der „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung ab. Wir stellen Ihnen den Entwurf vor. Zudem beleuchten wir die Umrüstung auf Wärmepumpen, die als energetische Sanierung gilt. Der Steuertipp fasst die Steuerregeln zusammen, die für die Überlassung von E-Bikes und Fahrrädern an Arbeitnehmer gelten.

PKF WMS MED Steuerinfo

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ab dem 1. Januar 2025 - Praktische Handlungsempfehlungen

Die E-Rechnung kommt ab dem 1. Januar 2025 und revolutioniert den bisherigen Rechnungsprozess. Für die Praxis bedeutet dies, dass vorbehaltlich weniger Ausnahmen für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 die E-Rechnungspflicht gilt. Dementsprechend sind z.B. auch Freiberufler, Kleinunternehmer oder Vermieter betroffen.

PKF WMS Rechtstipp

 

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Event Highlights

Oktober 2024
Unsere Informationsveranstaltungen zur E-Rechnung
23.10.2024
Steuern & Recht kompakt zum Thema Unternehmensinsolvenzen

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Bist du bereit für den nächsten Karriereschritt? PKF WMS sucht leidenschaftliche Talente, die mit Herz und Verstand die Zukunft gestalten wollen. Unser Ziel? Das Beste für unsere Mandanten und Mitarbeitenden erreichen.

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